Lebensmittel

Die Trinkwasserqualität wird durch die eidgenössische Gesetzgebung exakt beschrieben und genügt höchsten Ansprüchen. Die Lebensmittelgesetzgebung gibt die Qualitätsanforderungen verbindlich vor. Damit die Wasserversorgungen das gewonnene Wasser als Trinkwasser verteilen dürfen, muss es nachweislich frei sein von jeglichen Krankheitserregern und darf nur unbedenkliche Werte von bestimmten chemischen Substanzen enthalten. Gutes Wasser ist farb- und geruchlos und weist einen guten Geschmack auf. 
Am besten schmeckt Trinkwasser kühl und frisch vom Hahnen.

Selbstkontrolle, Qualitätssicherung und Inspektionen

Die Wasserversorgungen kontrollieren die Qualität ihres Trinkwassers regelmässig selber. Hierzu sind sie auch vom Gesetzgeber verpflichtet. Viele Wasserversorgungen arbeiten nach einem Qualitäts-Sicherungssystem des Schweizerischen Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW), wurden von den Fachspezialisten entsprechend geprüft und mit einem Zertifikat ausgezeichnet.
Trinkwasser wird demzufolge in der Schweiz streng kontrolliert.

Quelle: SVGW